Im Konzert- und im Eingangsbereich gibt es Ordner. Die Aufsicht für minderjährige Konzertbesucher liegt aber weiterhin bei den Sorgeberechtigten. Minderjährige können das Konzert jederzeit ohne Rücksprache mit dem Veranstalter verlassen.
Wie ist das mit der Aufsicht?2015-11-202018-01-15https://www.one-rock.com/wp-content/uploads/2015/11/logo-90px_dark.pngONE Rockhttps://www.one-rock.com/wp-content/uploads/2015/11/logo-90px_dark.png200px200px